Nutzungsrechte
Nutzungsrechte
Der Film gehört Ihnen nicht automatisch überall und für immer. Was Sie damit tun dürfen, steht im Vertrag - und hängt an drei Dingen: Gebiet, Laufzeit und Medien.
Ergebnis
Grundnutzung
Website und Messe im Inland, feste Laufzeit.
+10 %
Aufschlag auf das Produktionshonorar
Wie die Zahl zustande kommt
- GebietDeutschland
- 0 %
- Laufzeit2 Jahre
- +10 %
- MediumEigene Website
- 0 %
Beispiel: bei einem Produktionshonorar von 9.500 € netto sind das 950 € zusätzlich.

Warum das etwas kostet
Ein Film, der fünf Jahre weltweit im Fernsehen laufen darf, ist für uns dieselbe Arbeit wie einer für zwei Jahre auf Ihrer Website - aber ein anderes Geschäft für Sie. Deshalb der Aufschlag. Er ist offen ausgewiesen und nicht verhandelbar im Nachhinein.

Musik und Menschen
Für jede Musik im Film führen wir eine Lizenz mit Nummer und Laufzeit. Für jede erkennbare Person eine unterschriebene Freigabe. Beides bekommen Sie mit dem Film - ohne diese Papiere ist ein Film ein Risiko.

Drei Dinge, die wir immer schriftlich mitliefern
- Nutzungsvertrag
- Gebiet, Laufzeit und Medien im Klartext, mit Beginn- und Ablaufdatum. Eine Verlängerung geht jederzeit; wir melden uns drei Monate vorher.
- Musiklizenz
- Titel, Anbieter, Lizenznummer und Laufzeit. Ohne diesen Nachweis kann eine Verwertungsgesellschaft den Film zurückziehen lassen.
- Modelfreigaben
- Für jede erkennbare Person eine Unterschrift (§ 22 KunstUrhG, Art. 6 DSGVO). Wer nicht möchte, wird nicht gefilmt - das klären wir vor dem Drehtag.
Unsicher, welchen Umfang Sie brauchen? Im Briefing reicht eine grobe Angabe - wir klären das im Vorgespräch und schreiben es dann fest.
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